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Honorarberatung

In verschiedenen Ländern wie beispielsweise Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Großbritannien und USA hat die Honorarberatung und Honorarvermittlung sich bereits deutlich stärker etabliert als in Deutschland. Die Schweiz plant aktuell auch eine Überholung des Versicherungsvertragsgesetz um die Honorarvermittlung einzuführen / zu stärken.

Doch was sind eigentlich die Vorteile dieser Vergütungsform?

Bei Steuerberatern und Rechtsanwälten sind die Mandanten gewohnt für eine in Anspruch genommene Leistung die Zeit oder pauschal die Leistung zu honorieren, also direkt zu vergüten.

Bei Finanzprodukten und Versicherungen ist man es gewöhnt die Beratung kostenlos in Anspruch zu nehmen und dies sogar mehrmals und womöglich zum selben Thema noch von verschiedenen Beratern. Diese Berater haben natürlich aufgrund der fehlenden Vergütung vom Kunden primär das Ziel ein Produkt in dem eine Provision eingerechnet ist zu verkaufen. Und hier liegt auch der Ansatzpunkt der Verbraucherschützer an der provisionsorientierten Beratung. Der Verbraucher kann hier nicht mehr unterscheiden ob die Empfehlung für ein bestimmtes Produkt aufgrund seines persönlichen Bedarfes erfolgt, oder ob die Entscheidung von der Höhe der Provision gesteuert wurde.

Hier setzt die Honorarberatung an, die unabhängig von Produkten eine bedarfsgerechte Beratung ermöglicht. Erst im zweiten Schritt werden dann bei Bedarf die passenden Tarife angeboten. Hier schließt dann die Honorarvermittlung an.

 

Ihr Ansprechpartner

Michael Schmid

Michael Schmid

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Tel.: (07024) 40918-0

Fax.: (07024) 40918-20


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