| Kosten Honorarvermittlung |
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die Gebühren für die Honorarvermittlung von Nettotarifen sind klar und verständlich gegliedert:
einmalige Vermittlungsgebühr für die Antragstellung und Überwachung des Policierungsprozesses bei der privaten Altersvorsorge und bei Berufsunfähigkeitsversicherungen : 250,- € einmalige Vermittlungsgebühr für die Antragstellung und Überwachung des Policierungsprozesses bei der betrieblichen Altersvorsorge: 300,- €
RabattmöglichkeitenStudenten / Schüler / Auszubildende : Studenten, Schüler und Auszubildende erhalten gegen Vorlage der Schul- / Studienbescheinigung einen Nachlass in Höhe von 50,- €. Dies gilt auch noch bis zu einem Jahr nach Beendigung der Schule / des Studiums / der Ausbildung. Teilzahlungalternativ können Sie die Vermittlungsgebühr auch zinslos in fünf monatlichen Raten bezahlen |
Michael Schmid


Tel.: (07024) 40918-0
Fax.: (07024) 40918-20